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   BSG, 30.10.1959 - 7 RAr 2/58   

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https://dejure.org/1959,9223
BSG, 30.10.1959 - 7 RAr 2/58 (https://dejure.org/1959,9223)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1959 - 7 RAr 2/58 (https://dejure.org/1959,9223)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1959 - 7 RAr 2/58 (https://dejure.org/1959,9223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 16
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    aber nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen (hierzu gehören insbesondere der rechtliche Rahmen von Arbeitsverhältnissen und tatsächliche Übungen zB zu Dauer, Pausen und Verteilung der Arbeitszeit, vgl bereits BSG Urteil vom 30.10.1959 - 7 RAr 2/58 - BSGE 11, 16 - juris RdNr 22 ff) ,.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    a) "Bedingungen" sind dabei alle Faktoren, die wesentliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind (BSGE 11, 16, 20) .

    Hierzu gehört vor allem der rechtliche Normrahmen, wie etwa Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Pausen- und Urlaubsregelungen, Beachtung von Arbeitsschutzvorschriften sowie gesetzliche Bestimmungen und tarifvertragliche Vereinbarungen (BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - RdNr 29, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2600 § 43 Nr. 16 vorgesehen; zum Arbeitsförderungsrecht: BSGE 11, 16, 20; 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 46, 257, 259 = SozR 4100 § 103 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 23 S 55; BSG Urteil vom 21.4.1993 - 11 RAr 79/92 - Die Beiträge 1994, 431).

  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 23/77

    Beitragsfreiheit eines in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten in der

    Eine Übung könne nur dann angenommen werden, wenn Arbeitsverhältnisse unter den für den Kläger in Betracht kommenden Bedingungen in nennenswertem Umfang eingegangen zu werden pflegen; sie müßten in einer beachtlichen Zahl gegeben sein und nicht nur in Einzel- oder Ausnahme fällen, auch wenn diese häufiger sein sollten (BSGE 11, 16, 20; BSG, Urteil vom 15. Juli 1971 - 7 RAr 60/68 - ABA 1971, 325; Urteil vom 19. Dezember 1973 - 7 RAr 10/72 - ABA 1974, 125).

    In der älteren Rechtsprechung wird bei im übrigen im wesentlichen gleichen Formulierungen von Arbeitsplätzen in "nennenswertem Umfang" gesprochen (BSGE 11, 16, 20 f; BSG SozR Nr. 12 zu § 76 AVAVG).

    Außerdem ist stets die voraussehbare Entwicklung des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen (BSGE 11, 16, 20 f; BSG, Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 20/74 -).

  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 8/77

    Versicherungspflicht Behinderter

    In der älteren Rechtsprechung wird bei im übrigen im wesentlichen gleichen Formulierungen von Arbeitsplätzen in "nennenswertem Umfang" gesprochen (BSGE 11, 16, 20 f; BSG SozR Nr. 12 zu § 76 AVAVG).

    Außerdem ist stets die voraussehbare Entwicklung des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen (BSGE 11, 16, 20 f; Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 20/74 -).

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91

    Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der

    Bezogen auf Arbeitsangebote mit bestimmten Bedingungen ist maßgebend nicht, ob den Arbeitsämtern entsprechende Vermittlungsaufträge der Arbeitgeber vorliegen oder freie Arbeitsplätze bekannt sind, sondern ob es in nennenswertem Umfange überhaupt Arbeitsplätze dieser Art gibt, seien sie nun besetzt oder frei (BSGE 11, 16; BSG SozR Nr. 12 zu § 76 AVAVG; BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 103 Nrn 17 und 23).
  • BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91

    Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Ausland

    In räumlicher Hinsicht kann damit nur der Arbeitsmarkt im Inland gemeint sein (vgl hierzu im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit nach § 103 AFG auch BSGE 11, 16 sowie Gagel/Steinmeyer, § 103 RdNr 74; Eckert, Gemeinschaftskommentar zum AFG, § 103 RdNr 20).
  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 45/77

    Arbeitsloser - Arbeitsvermittlung - Verfügbarkeit - Betreuung von Kindern -

    versicherung -AVAVG- anschloß (vgl BSGE 11, 16; 42, 226; 47, 164), kam es für die Verfügbarkeit eines Arbeitslosen, der zwar noch mehr als geringfügig, aber nicht mehr vollschichtig arbeiten konnte, darauf an, daß die ihm noch mögliche Arbeitszeit nach Lage und Verteilung der Marktüblichkeit entspricht.
  • BSG, 05.05.1970 - 7 RAr 65/68

    Arbeitssuchender - Vermittelbarkeit - Arbeitsmarkt - Räumliche Begrenzung -

    Der Begriff "allgemeiner Arbeitsmarkt" umfaßt, wie der erkennende Senat in BSG 11, 16 näher ausgeführt hat, den räumlichen und den fachlichen Bereich° Fachlich erstreckt sich der allgemeine Arbeitsmarkt auf den Kreis der Beschäftigungen, für die der Arbeitslose Einschrünlung - ohne.

    hierbei handelt es sich um Umstände, die nicht in der persönlichen und sachlichen Bereitschaft des Arbeitslosen [BSG 2, 67, 74), sondern in den auf dem Arbeitsmarkt herrschenden Verhältnissen ihren Grund haben, Entscheidungserheblich ist es dagegen, ob der Kläger nach seinem Leistungsvermögen imstande ist, "unter den üblichen Bedingungen" des für ihn maßgeblichen Arbeitsmarktes - in Oberhausen - eine Beschäftigung auszuüben° Üblich sind Bedingungen, wenn unter ihnen Arbeitsverhältnisse in nennenswertem Umfang eingegangen zu werden pflegen (BSG 11, 16, 20)" Zu diesen Bedingungen rechnet vor allem Art und Umfang der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit (vgl° Draeger"Buchwitz"5chönefelder" Kommentar zum AVAVG, @ 76 Rdnr° 10)° Damit fällt, was die Revision verkennt, das Vorhandensein von Arbeitsplätzen, die der Arbeitslose auszufüllen vermag, in dessen Risikobereich° Der Kläger ist nur in der Lage, t ;ische Blindenarbeiten als Bürstenmacher oder Besenbinder zu verrichten" Solche Arbeitsgelegenheiten gibt es aber nach den von der Revision nicht angegriffenen und somit das BSG bindenden Feststellungen in der.

  • BSG, 29.08.1963 - 7 RAr 28/61
    zur Bejahung der Verfügbarkeit ausreiche, sei nicht durch @ 76 Abs° 1 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversieherung (AVAVG) gedeckt und halte sich in Gegensatz zu der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), das wiederholt (Vgl.° BSG 11, 16; 12, 226 ua) entschieden habe, daß der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehe, wer infolge der Minderung seines Leistungsvermögen zx.ar in mehr als geringfugigem Umfang, aber nicht für die übliche Dauer der Arbeitszeit beschäftigt werden könne° Die Ausnahmeregelung des @ 76 Abs° 1 Nro 3 AVAVG sei auf Personen, die wegen eingeschränkten Leistungsseitlich könnten, nicht vermögens nur begrenzt arbeiten.

    der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - nach seinem Leistungsvermögen imstande sein, die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen aus einem unter den u lichen Bedingungen eingegangenen Bee chäft igungsverhältnis zu erfüllen° Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 30, Oktober 1959 (BSG 11, 16) ausgeführt, daß das Leistungsvermögen des Arbeitslosen sich in der'chcl auch auf die übliche Dauer der Arbeitszeit und auf ihre Verteilung erstrecken muß, Eine Übunanzunehmen,.

  • BSG, 03.07.1962 - 7 RAr 29/61
    Bas LSG war der Ansicht, daß der Kläger eine leichte Beschäftigung von mehr als 24 Stunden wöchentlich übernehmen könne und damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehe" Zwar habe das ,3undessozialgericht (BSG) in BSG 11, 16 und 12, 126 ausgesprochen, daß ein Arbeitsloser, der 2.3, wegen häuslicher Bindungen nur für eine wöchentliche Arbeitszeit von 50 Stunden verfügbar sei, Unterstützung erhalten könne, während den Arbeitslosen, der körperlich nicht" länger als 30 Stunden zu arbeiten in der Lage sei, dessen Lcistungsvermögen also eingeschränkt sei, die Unterstützung zu versagen sei, Dabei sei doch die eine Arbeitskraft nicht wertvollerzâ- s die andere° Der Gesetz- ; 4\.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 300 Oktober ' 1959 (BSG 11, 16) dargelegt, daß das Leistungsvermögen 'des Arbeitslosen sich in der Regel auch auf die übliche Dauer der Arbeitszeit und auf ihre Verteilung erstrecken muß° Eine Übung sei anzunehmen, wenn Arbeitsverhä tnisse unter diesen Bedingungen in nennenswerten Umfangs eingegangen zu we;den pflegten; es brauche nicht die hehrzahl zu sein", Zu berücksichtigen sei, in welchem zahlenmäßigen Umfang Arbeitsverhältnisse dieser Art überhaupt vorhanden 11.

  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 67/78
  • LSG Sachsen, 16.03.2004 - L 6 KN 99/03

    Vorliegen einer Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Berufung;

  • BSG, 17.12.1974 - 7 RAr 17/73

    Förderungsfähigkeit Selbständiger - Arbeitsmarkt - Beziehung zur Lage und

  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 20/78

    Zweckmäßigkeit der Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme

  • LSG Hessen, 29.05.1974 - L 1 Ar 78/73

    Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung; Wohnortwechsel; Zuständigkeitsänderung

  • LSG Hessen, 24.03.1975 - L 1 Ar 462/74
  • LSG Hessen, 25.10.1972 - L 1 Ar 397/72
  • BSG, 28.06.1963 - 7 RAr 48/62

    Arbeitslosengeld - Keine Möglichkeit einer ganztägigen Beschäftigung - Der

  • BSG, 04.02.1965 - 1 RA 142/63

    Arbeitslosenversicherung - Arbeitslosmeldung - Ernstliche Arbeitsbereitschaft -

  • BSG, 24.11.1967 - 12 RJ 226/64
  • BSG, 04.02.1965 - 1 RA 220/63
  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 176/63
  • LSG Niedersachsen, 27.03.1962 - L 7 Ar 122/58
  • LSG Niedersachsen, 17.01.1961 - L 7 Ar 9/60
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